AGB für die Durchführung von PERITUM Schulungen

1. EINLEITUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen legen die Geschäftsbedingungen fest, die für die Schulungsangebote von PERITUM und die Kursmaterialien gelten, die PERITUM gegenüber dem Kunden erbringt.

2. BEGRIFFSBESTIMMUNG

2.1. „Teilnehmer“ sind die in der Bestellung angegebenen, vom Kunden zum Besuch der Schulungsangebote oder zur Teilnahme angemeldeten Personen.

2.2. „Kursmaterialien“ bezeichnet den dem Kunden gemäß einem Auftragsdokument zur Verfügung gestellten Schulungsinhalt in jeglichen Medienformen, insbesondere alle Veröffentlichungen, Lernsoftware, Trainingshandbücher und Materialien, Benutzerhandbücher oder Webportale, die von PERITUM oder einem Subunternehmer von PERITUM zur Verfügung gestellt werden.

2.3. „Schulung“ bezeichnet standardisierte oder kundenspezifische Schulungsangebote, Trainings oder Anleitungen oder dazugehörige Dienstleistungen, die von PERITUM oder einem Subunternehmer von PERITUM in einem beliebigen Format oder an einem beliebigen Ort erbracht werden, insbesondere von einem Dozenten angeleitetes Training einschließlich in Räumlichkeiten von PERITUM oder des Kunden, virtuelles Training einschließlich Online-Schulung, Kurse oder Kurskataloge und/oder Training oder Tests in einer Trainingseinrichtung von PERITUM oder einem Dritten.

2.4. „Schulungsguthaben“ bezeichnet vom Kunden im Voraus bezahlte Gelder, die für den Erwerb von Schulung verwendet werden können.

2.5. „Auftragsdokument“ bezeichnet ein unterzeichnetes, einvernehmlich vereinbartes Angebot oder Bestellformular, z. B. ein PERITUM- Angebot oder eine Leistungsbeschreibung für eine spezifische PERITUM-Schulung, die lizenziert oder erworben wird.

3. SCHULUNGSANGEBOT

3.1. PERITUM erbringt die Schulung wie in der Bestellung vereinbart. Das Auftragsdokument spezifiziert die Art des erworbenen Schulungsangebots, darin sind mindestens die erworbenen Kurse, die Anzahl der Teilnehmer und ggf. die Art und der Ort der Erbringung dieser Schulungsdienstleistungen enthalten.

3.2. PERITUM kann die Registrierung oder Vorabregistrierung der Teilnehmer verlangen, um den Besuch der Schulung zu ermöglichen oder die Zugriffsrechte zu erteilen. PERITUM ist berechtigt, einer Person den Eintritt oder Zugriff zu verweigern, die ihre Registrierung oder Autorisierung für diese Schulung nicht nachweisen kann. Die Kursmaterialien werden in Papierform oder elektronisch bereitgestellt.

4. VERGÜTUNG UND STORNIERUNG

4.1. Vergütung, Spesen und andere Kosten sind im Auftragsdokument vereinbart. Fälligkeit tritt mit Ausfertigung dieses Auftragsdokuments ein. Kundenspezifische Schulungskurse basieren auf der im Auftragsdokument angegebenen Vergütung. Der Kunde verpflichtet s ich gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer, und jede andere anfallende Steuer (gemeinsam als Steuer bezeichnet) bei Fälligkeit zusätzlich zu der Vergütung zu zahlen.

4.2. Falls PERITUM eine Schulung wegen unvorhersehbarer Umstände oder mangelnder Teilnehmerzahl storniert, informiert PERITUM darüber so früh wie möglich, jedoch spätestens zehn (10) Geschäftstage vor der Schulung; in diesem Fall kann der Kunde eine Gutschrift erhalten oder die Schulung auf einen anderen Zeitpunkt verlegen.

4.3. Eine schriftliche Stornierung durch den Kunden muss mindestens zehn (10) Geschäftstage vor der Schulung erfolgen. Falls eine solche Benachrichtigung nicht erfolgt, kann PERITUM bis zu 100% der Vergütung für die Schulung in Rechnung stellen. Falls die Vergütung im Voraus bezahlt wurde, erfolgt weder eine Rückerstattung noch eine Gutschrift.

4.4. Im Falle einer ordnungsgemäßen Stornierung der Schulung ist jede Partei für die ihr entstandenen Reisekosten und Spesen selbst verantwortlich.

5. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM

5.1. PERITUM und/oder ihre Lizenzgeber behalten alle Rechte, Rechtsansprüche, Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen durch Eigentumsrechte geschützten Interessen an allen PERITUM-Kursmaterialien und Ableitungen davon. Zwischen den Parteien werden keinerlei Rechte, Rechtsansprüche, Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnis oder andere Rechte auf geistiges Eigentum ausgetauscht, sofern nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen PERITUM Geschäftsbedingungen für Schulungen vereinbart.

5.2. PERITUM gewährt dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Kursmaterialien und des Unterrichtsangebotes zur internen Verwendung durch den Kunden, jedoch beschränkt auf die spezifischen Teilnehmer und vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung. Der Kunde ist verantwortlich für jede Verwendung der Unterrichts- und Kursmaterialien durch seine Teilnehmer.

6. FREISTELLUNG

6.1. PERITUM entschädigt, verteidigt und/oder regelt nach ihrer Wahl Ansprüche Dritter, die darauf beruhen, dass die Nutzung eines vom Kunden lizenzierten oder erworbenen spezifischen PERITUM-Schulungskurses und / oder Kursmaterials durch den Kunden ein gültiges US-Patent oder

Urheberrecht innerhalb der Gerichtsbarkeit verletzt, in der der Kunde zur Nutzung des PERITUM-Angebots zum Zeitpunkt der Lieferung autorisiert ist. PERITUM kann nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten Maßnahmen ergreifen, um: (1) für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des PERITUM-

Schulungsangebots zu beschaffen; (2) das PERITUM-Schulungsangebot zu reparieren, zu modifizieren oder zu ersetzen, sodass es keine Rechte mehr verletzt; oder (3) eine anteilige Erstattung der gezahlten Vergütung für das zur Schadloshaltung führende PERITUM-Schulungsangebot vorzunehmen, die gegen den Rest des Schulungsguthabens verrechnet wird.

6.2. PERITUM haftet nicht: (1) falls die behauptete Verletzung eines Rechts die Folge einer Modifizierung des PERITUM-Schulungsangebots darstellt, es sei denn, es handelt sich um eine Modifizierung durch PERITUM; (2) falls das PERITUM-Schulungsangebot nicht gemäß den PERITUM-Spezifikationen, der

Dokumentation und Richtlinien verwendet wird, (3) falls die behauptete Verletzung eines Rechts durch die Verwendung eines von PERITUM bereitgestellten Updates oder Patches vermieden oder anderweitig beseitigt werden würde, (4) falls die behauptete Verletzung eines Rechts die Folge einer Verwendung des PERITUM-Schulungsangebots in Kombination mit einem Drittprodukt ist, oder (5) falls die für das spezifische

Auftragsdokument fällige Vergütung nicht bezahlt wurde. Eine Freistellung des Kunden durch PERITUM oder ein anderes PERITUM-Unternehmen kommt nicht in Betracht, sofern etwas auf besondere Anforderung des Kunden von PERITUM hergestellt wurde.

6.3. Der Kunde stellt PERITUM gegen etwaige Ansprüche frei, die darauf beruhen, dass im Rahmen der Vereinbarung an PERITUM gelieferte Daten, Materialien, Gegenstände oder Informationen ein US-Patent, Urheberrecht oder eine Marke in den Gerichtsbarkeiten verletzen, in denen PERITUM diese Informationen zur Verfügung gestellt werden.

6.4. Die vorstehenden Ansprüche sind davon abhängig, dass: (1) die schadlos gehaltene Partei die schadlos haltende Partei über einen Anspruch aus Verletzung eines Rechts unverzüglich benachrichtigt und diese bei der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch unterstützt, (2) ausschließlich die schadlos haltende Partei berechtigt ist, die Verteidigung zu kontrollieren oder einen solchen Anspruch beizulegen, sofern die Beilegung nicht einer Zahlung oder eines Haftungszugeständnisses seitens der anderen Partei bedarf, und (3) die freizustellende Partei keine Maßnahmen ergreift oder es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen, die vernünftigerweise von der freistellenden Partei angewiesen werden, die den Verteidigungs- oder Beilegungsprozess behindern.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet PERITUM unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von PERITUM oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PERITUM beruhen. Das gleiche gilt bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz.

7.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet PERITUM – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, sofern es sich um eine Verletzung wesentlicher, zur Erfüllung des Auftragsdokuments vertragswesentlichen Pflichten handelt, auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet PERITUM dem Kunden gegenüber nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Eintritt typischerweise aufgrund dieses Auftragsdokuments zu rechnen war.

7.3. Darüber hinaus haftet PERITUM im Falle leichter Fahrlässigkeit bei mittelbaren oder indirekten Schäden (einschließlich Gewinn- Umsatzverlust, Vermögensschäden und Rückgang von Aufträgen) dem Kunden gegenüber nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Eintritt typischerweise aufgrund des betreffenden Auftragsdokuments zu rechnen war.

7.4. Die Parteien vereinbaren, dass die Haftung für die vorhersehbaren Schäden, die typischerweise in Verbindung mit dem in dem Auftragsdokument bereitgestellten oder verfügbar gemachten PERITUM-Schulungsangebot entstehen können, im Sinne der Abschnitte 7.2 und 7.3 auf die Höchstgrenze der gezahlten oder geschuldeten Vergütung gemäß dem Auftragsdokument / Schulungsangebot begrenzt ist, das Anlass zur Geltendmachung eines Anspruchs gegeben hat.

7.5. Die Haftung für Datenverlust ist im Fall einer regelmäßigen und angemessenen Datensicherung auf die typischen Wiederherstellungsbemühungen beschränkt.

7.6. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

8.1. Änderungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PERITUM Schulungen können nur durch einvernehmliche schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden.

8.2. Höhere Gewalt. Außer in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nichtoffenlegung und ungeachtet einer gegenteiligen Bestimmung in der Vereinbarung haften die Parteien weder für ein Tun noch ein Unterlassen, falls und soweit ein solches Tun oder Unterlassen aufgrund von einer Partei nicht zu vertretenden Gründen entsteht, insbesondere Krieg, inneren Unruhen, Naturereignissen, Streiks oder anderen Arbeitsniederlegungen (gleich ob teilweise oder vollständig), Gesetzen, Erlässen, Vorschriften oder Anordnungen von Regierungen oder Regierungsbehörden (einschließlich Gerichte oder Schiedsgerichte).

8.3. Reihenfolge. Widersprüche oder Unstimmigkeiten zwischen den Bedingungen der Dokumente, die diese Vereinbarung umfassen, werden entsprechend der folgenden Prioritätsreihenfolge gelöst, vom Dokument mit der höchsten Priorität bis zum Dokument mit der niedrigsten Priorität: (1) das Auftragsdokument; (2) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PERITUM Schulungen. Ungeachtet dieser Reihenfolge darf eine vom Kunden ausgestellte Bestellung die Bedingungen der hierin angegebenen Dokumente nicht modifizieren.

8.4. Kundendaten. Falls der Kunde als Anforderung gemäß einem PERITUM-Schulungsangebot personenbezogene Daten an PERITUM übermittelt, sichert der Kunde zu, dass (1) er ordnungsgemäß berechtigt ist, PERITUM personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen und dies im Einklang mit den

einschlägigen Gesetzen geschieht, (2) dass PERITUM oder ihre Subunternehmer diese Daten zum Zweck der Erfüllung ihrer Pflichten verarbeiten können und (3) dass PERITUM diese Daten zu diesem Zweck PERITUM-Unternehmen und ihren Subunternehmern gegenüber offenlegen und diese Daten in Länder übermitteln darf, die sich außerhalb des Ursprungslandes befinden. PERITUM ist ISO 9001 zertifiziert und hat sich verpflichtet, die entsprechenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

8.5. Import/Export. Der Kunde erkennt an, dass die PERITUM-Dienstleistungen der Kontrolle durch europäische und US-Gesetze einschließlich der Export Administration Regulations unterliegen. Der Kunde stimmt zu, sämtliche anwendbaren Import- und Exportgesetze und Vorschriften zu beachten. Der Kunde stimmt zu, die PERITUM-Angebote nicht unter Verstoß gegen US-Gesetze weder auszuführen, wieder auszuführen oder zu verbringen oder für jegliche Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder kerntechnischen Waffen oder Raketenapplikationen zu nutzen noch zu verbringen oder wiederzuverkaufen, falls der Kunde weiß oder Grund zur Annahme hat, dass die PERITUM-Angebote beabsichtigter oder wahrscheinlicher Weise für solche Zwecke verwendet werden.

8.6. Ankündigungen. Keine Partei darf Presseerklärungen bezüglich der Vereinbarung ohne Genehmigung des Inhalts durch die andere Partei herausgeben. Jede Partei kann den Namen und das Logo der anderen Partei in Kunden- oder Verkäuferlisten gemäß den Standardrichtlinien der anderen Partei angeben.

8.7. Gültigkeit. Falls eine Bedingung oder Bestimmung der Vereinbarung als ungültig erachtet wird, berührt diese die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht.

8.8. Dritte. Die Vereinbarung begründet keine Rechte zugunsten oder zu Lasten Dritter, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes in einem Auftragsdokument vereinbart. Die Parteien vereinbaren, dass die aufgrund eines Auftragsdokuments über PERITUM Schulungen entstehenden Verfahren nur durch den Kunden oder PERITUM gegen die jeweils andere Partei erhoben werden.

8.9. Rechtswahl. Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Auftragsdokument Leipzig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

8.10. Gesamte Vereinbarung. Das Auftragsdokument und die hierin referenzierten Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen PERITUM und dem Kunden hinsichtlich dieses Vertragsgegenstandes dar und lösen alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Angebote, Bestellungen, Zusicherungen und weiteren Abmachungen hinsichtlich dieses Gegenstandes zwischen den Parteien vollständig ab.