Neue EU-Verordnung über Medizinprodukte erst 2021
Inkrafttreten durch Corona um ein Jahr verschoben
Wegen der beispiellosen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Europa – unter anderem für Gesundheitseinrichtungen – hat die EU das Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Medizinprodukte, der sogenannten „Medical Device Regulation” (MDR), um ein Jahr, vom 26. Mai 2020 auf den 26. Mai 2021, verschoben. Ein entsprechender Kommissionsvorschlag wurde jetzt vom Europa-Parlament und dem Rat der EU angenommen.
Die neue europäische Medizinprodukteverordnung ist auch für Zahnarztpraxen von Bedeutung. Vor allem im Bereich der zahntechnischen Sonderanfertigungen stellt die MDR weitergehende Anforderungen unter anderem an die Dokumentation, an das Risikomanagement und an Überwachungs- und Meldesysteme.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung.