Besondere Maßnahmen bei der Durchführung von Schulungen

Schulungen in der Zeit von Covid 19

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten Bund und Länder am 16. März 2020 ein umfangreiches Maßnahmepaket beschlossen. Die darin enthaltenen Einschränkungen umfassten u.a. auch ein Verbot von Weiterbildungsveranstaltungen in Präsenzform bzw. die Schließung von Bildungseinrichtungen.

In einem weiteren Beschluss von Bundeskanzlerin und Regierungschefs (6. Mai 2020) wurden hinsichtlich der Bildungsveranstaltungen neue Vereinbarungen getroffen und an die Zuständigkeit der Länder übergeben.

Aufgrund des dramatischen Anstiegs der Corona-Neuinfektionen haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 28. Oktober 2020 einen neuen Lock-Down beschlossen, der inzwischen ausformuliert für fast alle Bundesländer vorliegt.                                                                                                                    

Unsere Lehrgänge werden in Abhängigkeit von den sich ggf. verändernden Ländervorgaben und unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt.

Trotz dieser Tatsache empfehlen wir die Teilnahme an unseren Trainings und Prüfungen in Form von gleichwertigen E-Trainings. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns jetzt schon auf Ihre Kontaktaufnahme

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